Wohnungssuche macht Spaß

Dass Vermieter und Hausverwaltungen keine Engel sind, wenn es darum geht, dem Mieter das Geld aus der Tasche zu ziehen, ist eigentlich recht allgemein bekannt. Doch kürzlich bin ich zusammen mit zwei Kumpels, bei dem Versuch eine WG zu gründen an meine persönliche Schmerzgrenze geraten.

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Über wg-gesucht.de stießen wir auf ein interessantes Angebot. Eine junge Frau wollte aus persönlichen Gründen ihren Mietvertrag vorzeitig beenden und suchte aus diesem Grund kurzfristig Nachmieter. Das war auch mit der Verwaltung abgesprochen und passte uns ganz gut in den Kram.

Wohnung besichtigt und warm gehalten. Nach einem erneuten Besuch, schon recht sicher, die Wohnung auch nehmen zu wollen, vermaßen wir die Zimmer und orderten den Mietvertrag. Zwischenzeitlich trugen wir die Maße in den Grundriss und mussten bereits feststellen, dass der Vermieter hier zu seinen Gunsten rundete. Diese Praktik ist leider verbreitet und wird sogar gesetzlich geduldet. So ist eine Abweichung von 10% erlaubt. Möchte man als Mieter dagegen angehen, ist das ausschließlich vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages möglich. Ein Vermessen der Wohnung wird also auch von der Verbraucherzentrale empfohlen.

Bei dem Betrachten des Grundrisses jedoch viel uns etwas Entscheidendes auf. Der Balkon wurde zu 100% in die Gesamtquadratmeter eingerechnet. Gut. Solange dies nicht in diesem Maße in die Mietberechnung einfließt sind ca. 2 fehlende m² zu verschmerzen. Wir warteten den Mietvertrag ab und stellten fest, ... tja, dreimal darf hier geraten werden....

Wir stellten fest, dass die komplette Berechnung der kalten und warmen Betriebskosten auf den gesamten Quadratmetern beruhte. Kein erfreulicher Umstand. Hinzu kam die geforderte Gebühr für die Mietvertragserstellung und -übergabe in Höhe von 25,00 €. Letzteres, das ist schnell "ergoogelt", ist vertretbar, handelt es sich bei dem Vermieter um KEINE Hausverwaltung. Das jedoch war hier nicht der Fall. Aber zurück zur Gesamtmiete. Gesetzlich ist vorgesehen, dass Balkone zu maximal 50% in die Mietberechnung einfließen dürfen. Üblich sind 25%.

Gut, keine Zauberei das zu wissen und hierzu auch die entsprechenden Urteile oder Gesetzestexte zu recherchieren. Also eine freundliche Mail aufgesetzt und an die entsprechende Kontaktperson bei Büschel Immobilien GmbH gesandt. Diese reagierte auch prompt und forderte uns dazu auf, mit unseren Fragen doch bitte die Bestandsverwalterin Frau D. zu löchern. Da das Wochenende dazwischen lag, durften wir uns bis heute gedulden und waren über die Antwort verblüfft:

Mail

Wenn man das so liest, könnte man fast meinen, dass wir extrem unsachlich und unfreundlich geschrieben haben, was natürlich nicht der Fall war:

Mail1

Tja, was sagt man dazu. Klar ist die Hausverwaltung dazu berechtigt, sich vom Vertragsverhältniss zu distanzieren, dennoch finde ich es ein Unding hier nicht Stellung zu nehmen. Wahrscheinlich wird Büschel Immobilen GmbH jetzt einen anderen "Doofen" suchen, der hier den entsprechend zu hohen Mietpreis zahlen wird.

Für mich ist hier klar, dass bewusst getäuscht, gelogen und betrogen wird. Dabei werden Gesetzeslücken genutzt, aber auch schamlos gegen geltendes Recht verstoßen. Na Prost Mahlzeit. Ich freue mich schon auf die anknüpfende Suche nach einer neuen Wohnung.

Comments (8)

Mar 07, 2011
konradmd said...
War denn die Wohnung sonst richtig vermessen? Dann würden ja die 2m^2 Balkon in den 10%-Bereich fallen und die Aufregung wär umsonst. Die Abrechnungsgebühr ist natürlich mist - wobei es mich überraschen würde, wenn Büschel in der Riege der Immobilienhaie damit alleine stehen würde.
Mar 07, 2011
Philipp said...
Da wir leider nur sporadisch und grob messen konnten (da Wohnung noch bewohnt) kann ich dazu keine absolut sicheren Aussagen treffen, aber sicher wurde hier auch sehr großzügig gerundet. Die Aufregung ist meiner Meinung nach nicht umsonst, denn nur weil es gänige Praxis ist den Mieter zu bescheißen, heißt das nicht, dass es gerechtfertigt ist. Zumal das kommentarlose Abweisen zeigt, dass wir genau ins Schwarze getroffen haben.
Mar 07, 2011
konradmd said...
In Magdeburg kann man es sich als Mieter leisten, solche Wohnungen abzuweisen - da ist das Wohnungssituation entspannt genug. In vielen anderen Städten sollte man sich als Mieter fragen: Würde ich die Wohnung zu diesem Preis nehmen? Egal - wie dieser zustande gekommen ist. Denn am Ende heißt es: Pro Quadratmeter halt mehr zahlen - aber das nur auf dem Papier. Den es steht ein Gesamtpreis und eine Wohnung dazu. Entweder man nimmt sie, oder halt nicht.
Mar 07, 2011
Philipp said...
Ich bin für Klarheit wenns ums Geld geht. Hätten die das alles richtig berechnet, hätten wir auch nicht solche unangenehmen Fragen gestellt und die Wohnung wahrscheinlich auch genommen.
Mar 08, 2011
konradmd said...
Gut, dann gehts euch ums Prinzip. Auch gut. Hätten sie einfach einen höheren QM-Preis genommen und die QMs richtig berechnet, wärs ok gewesen? Feine Einstellung - könnt ihr euch aber auch nur hier im Mietüberfluteten Osten leisten :-)
Mar 08, 2011
Philipp said...
Wenn du das obige richtig gelesen hast, weiß du, dass wir nur Antworten wollten - Büschel möchte keine Vertragsbindung mit uns eingehen. Das hat nichts mit Prinzip zu tun. Wer möchte sich denn für doof verkaufen lassen? Die volle QM-Berechnung des Balkones ist einfach nicht zulässig, wer das ignoriert ist selber Schuld. Und da wir derzeit alle noch einen festen Wohnsitz haben, brauchen wir hier auch nichts überstürzen. Klar, wer keine andere Wahl hat, der geht am Ende drauf ein. Ich bin froh nun keinen Vertrag mit Büschel eingegangen zu sein.
Mar 08, 2011
konradmd said...
Klar wenn man die Auswahl hat kann man auch auf sowas provozieren - keine Frage.
Ich mach mir um sowas nur keine Gedanken, weil ich mir den Preis anschaue und überlege, ob ich diese Wohnung dafür mieten würde - QM und Vermessungen sind mir dabei wurscht - weil der Gesamteindruck zählt.
Mar 08, 2011
Philipp said...
Nun ja, wir hatten den MV ja bereits vorliegen. Wer sich diesen nicht durch ließt, weil er ein gutes Bauchgefühl hat, den könnten man vielleicht als naiv bezeichnen. Wenn den Vermieter kuriose Klauseln im MV hat, dann kann man das ansprechen und klären oder unterschreiben und sich dann wundern, wenn es mit der Bescheißerei weiter geht. Stichwort: Nachzahlungen

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