Wohnungssuche macht Spaß
Dass Vermieter und Hausverwaltungen keine Engel sind, wenn es darum geht, dem Mieter das Geld aus der Tasche zu ziehen, ist eigentlich recht allgemein bekannt. Doch kürzlich bin ich zusammen mit zwei Kumpels, bei dem Versuch eine WG zu gründen an meine persönliche Schmerzgrenze geraten.
Über wg-gesucht.de stießen wir auf ein interessantes Angebot. Eine junge Frau wollte aus persönlichen Gründen ihren Mietvertrag vorzeitig beenden und suchte aus diesem Grund kurzfristig Nachmieter. Das war auch mit der Verwaltung abgesprochen und passte uns ganz gut in den Kram.Wohnung besichtigt und warm gehalten. Nach einem erneuten Besuch, schon recht sicher, die Wohnung auch nehmen zu wollen, vermaßen wir die Zimmer und orderten den Mietvertrag. Zwischenzeitlich trugen wir die Maße in den Grundriss und mussten bereits feststellen, dass der Vermieter hier zu seinen Gunsten rundete. Diese Praktik ist leider verbreitet und wird sogar gesetzlich geduldet. So ist eine Abweichung von 10% erlaubt. Möchte man als Mieter dagegen angehen, ist das ausschließlich vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages möglich. Ein Vermessen der Wohnung wird also auch von der Verbraucherzentrale empfohlen.
Bei dem Betrachten des Grundrisses jedoch viel uns etwas Entscheidendes auf. Der Balkon wurde zu 100% in die Gesamtquadratmeter eingerechnet. Gut. Solange dies nicht in diesem Maße in die Mietberechnung einfließt sind ca. 2 fehlende m² zu verschmerzen. Wir warteten den Mietvertrag ab und stellten fest, ... tja, dreimal darf hier geraten werden....
Wir stellten fest, dass die komplette Berechnung der kalten und warmen Betriebskosten auf den gesamten Quadratmetern beruhte. Kein erfreulicher Umstand. Hinzu kam die geforderte Gebühr für die Mietvertragserstellung und -übergabe in Höhe von 25,00 €. Letzteres, das ist schnell "ergoogelt", ist vertretbar, handelt es sich bei dem Vermieter um KEINE Hausverwaltung. Das jedoch war hier nicht der Fall. Aber zurück zur Gesamtmiete. Gesetzlich ist vorgesehen, dass Balkone zu maximal 50% in die Mietberechnung einfließen dürfen. Üblich sind 25%.
Gut, keine Zauberei das zu wissen und hierzu auch die entsprechenden Urteile oder Gesetzestexte zu recherchieren. Also eine freundliche Mail aufgesetzt und an die entsprechende Kontaktperson bei Büschel Immobilien GmbH gesandt. Diese reagierte auch prompt und forderte uns dazu auf, mit unseren Fragen doch bitte die Bestandsverwalterin Frau D. zu löchern. Da das Wochenende dazwischen lag, durften wir uns bis heute gedulden und waren über die Antwort verblüfft:
Wenn man das so liest, könnte man fast meinen, dass wir extrem unsachlich und unfreundlich geschrieben haben, was natürlich nicht der Fall war:
Tja, was sagt man dazu. Klar ist die Hausverwaltung dazu berechtigt, sich vom Vertragsverhältniss zu distanzieren, dennoch finde ich es ein Unding hier nicht Stellung zu nehmen. Wahrscheinlich wird Büschel Immobilen GmbH jetzt einen anderen "Doofen" suchen, der hier den entsprechend zu hohen Mietpreis zahlen wird.
Für mich ist hier klar, dass bewusst getäuscht, gelogen und betrogen wird. Dabei werden Gesetzeslücken genutzt, aber auch schamlos gegen geltendes Recht verstoßen. Na Prost Mahlzeit. Ich freue mich schon auf die anknüpfende Suche nach einer neuen Wohnung.



Ich mach mir um sowas nur keine Gedanken, weil ich mir den Preis anschaue und überlege, ob ich diese Wohnung dafür mieten würde - QM und Vermessungen sind mir dabei wurscht - weil der Gesamteindruck zählt.